Bürgerhilfe Langenselbold

 
 

Fragen und Antworten zur Arbeit der Bürgerhilfe und den angebotenen Hilfeleistungen

 

Wie lange vorher muss man eine gewünschte Hilfeleistung anmelden?

Normalerweise mindestens 1 – 2 Tage vorher. Bei Anmeldung während der Geschäftszeiten ist die Vermittlung von Fall zu Fall auch schneller möglich.

 

Können nur Langenselbolder Bürger Mitglied werden?

Ja. Auswärtige wenden sich an die sozialen Hilfsorganisationen in ihrer Kommune.

 

Kann man nur während den Geschäftszeiten einen Auftrag anmelden?

Nein. Außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie die Bürgerhilfe über einen Anrufbeantworter.

Geben Sie den Hilfswunsch, Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer an. Ein Geschäftsstellenmitglied wird sich dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Wenn ich Helfer bei der Bürgerhilfe werden möchte, mache ich dann Auftragsfahrten mit meinem PKW auf mein Risiko (Versicherungen)? 

Nein. Die Bürgerhilfe hat umfangreiche Versicherungen abgeschlossen, unter anderem z. B. Verkehrsrechtschutz und Absicherung gegen Höherstufung der SF-Klasse bei einem Unfall.

 

Ich bin eine alleinstehende Frau über 80 Jahre und möchte meine Gardinen waschen. Ich traue mich aber nicht mehr auf die Leiter. Kann mir die Bürgerhilfe helfen?

Ja. Einer unser aktiven Helfer kann Ihnen die Gardinen ab- und wieder aufhängen.

 

Bietet die Bürgerhilfe auch dauernde, regelmäßige Hilfen an, z.B. ein Kind jeden Morgen zum Kindergarten bringen?

Nein, das würde die ehrenamtliche Arbeit unserer Helfer überfordern. Für kurzzeitige Unterstützung bei Problemen, die z.B. durch Krankheit oder Beruf bedingt sind, sind wir aber gerne Ansprechpartner, auch im geschilderten Hilfswunsch.

 

Ich bin eine junge Frau Anfang 20 und habe mir im Skiurlaub ein Bein gebrochen, also mehrere Wochen Gips und arbeitsunfähig. Ich kann kein Auto fahren und lebe allein. Ist die Bürgerhilfe auch für junge Menschen da?

Selbstverständlich. Wir könnten Fahrdienst zum Arzt (falls dies keine Versicherungsleistung ist) oder Einkaufsaufträge übernehmen. Pflegerische Leistungen können und dürfen wir  nicht übernehmen.

 

Ich möchte das soziale Projekt Bürgerhilfe finanziell unterstützen. Erhalte ich eine vom Finanzamt anerkannte Spendenquittung?

Ja. Die Bürgerhilfe ist als gemeinnütziger Verein vom Finanzamt anerkannt.

 

Kann die Bürgerhilfe im Winter das Schneeräumen auf und vor meinem Grundstück übernehmen?

Als Dauerauftrag muss die Bürgerhilfe dies ablehnen, es gibt genügend Firmen, die diese Dienstleistung anbieten. Bei kurzfristiger Notsituation (z.B. alleinlebend und Krankenhausaufenthalt) kann die Bürgerhilfe bei Voranmeldung auch hier helfen.

 

Wird die Bürgerhilfe auch seniorenspezifische Angebote wie Kaffeekränzchen oder Wanderungen ins Programm aufnehmen?

Nein. Die Bürgerhilfe möchte generationsübergreifend in Not- oder Problemfällen helfen.

Wir möchten nicht in Konkurrenz zu den Organisationen treten, die die Seniorenarbeit in Langenselbold betreiben.

 

 

Haben Sie weitere Fragen oder individuelle Hilfswünsche? Wenden Sie sich an uns –

wir klären ab, ob und wie wir Ihnen helfen können. Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen!